Auf dieser Seite wollen wir Sie über neuere Entwicklungen bei CEM
und geänderte Inhalte der Homepage informieren.
Seit dem 01.08.2024 firmieren wir als CEM Consultants® Prof. Kumlehn GmbH . Prof. Patrick Schwerdtner und Dr. Greune sind als Geschäftsführende Gesellschafter ausgeschieden..
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben mit jeweils gleichlautendem Erlass vom 25. März 2022 Sonderregelungen für die Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung herausgegeben.
Aktualisierung 22.06.2022:
Mit Erlass vom 22.06.2022 des BMWSB wurden die Regelungen ergänzt bzw. abgeändert. Stoffpreisgleitklauseln sind – abweichend vom Erlass vom 25.03.2022 – jetzt auch für dort nicht ausdrücklich benannte Stoffe zulässig. Zudem wurde die Aufgreifschwelle auf 0,5 Prozent abgesenkt. Besonders wichtig: Sollte der Basiswert 1 für die Vergabestelle nicht oder nur mit großem Aufwand ermittelbar sein, kommt das neue Formblatt 225a zur Anwendung. Dort wird der Basisstoffpreis vom Bieter entsprechend seinem Kalkulationsansatz eingetragen. Gefahr für den Bieter: Bei Nichtangabe des Stoffpreises erfolgt Ausschluss.
Aufhebung zum 30.06.2023:
Mit Erlass BII6 - 70437/944 des BMWSB vom 20.06.2023 wurden die Sonderregelungen aufgehoben. Das neu eingeführte Formblatt 225a des VHB bleibt in Kraft.
Mit Beginn des Jahres 2022 firmieren wir als CEM Consultants® GmbH.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Gültigkeit für den von ihm verantworteten Bundeshochbau per Erlass vom 21. Mai 2021 Richtlinien zum Formblatt 225 (Stoffpreisgleitklausel) des VHB mit umfangreichen Erläuterungen zur Ermittlung der Indizes von DESTATIS herausgegeben.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Gültigkeit für den von ihm verantworteten Bundeshochbau per Erlass vom 23. März 2020 Handlungsanleitungen für bauvertragliche Fragen im Zusammenhang mit COVID-19 geliefert. Ergänzend wurde mit Datum 17.06.2020 ein Erlass zum Umgang mit Mehrkosten am Bau herausgegeben, ergänzt durch das neue Formblatt 217 zum VHB. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich dem mit wortgleichem Erlass vom 22.06.2020 angeschlossen – ohne Formblatt. Diese Erlasse gelten zwar nur unmittelbar für den Bundesbau, könnten aber dennoch beispielhaft für den Baubereich ingesamt sein.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Erlass vom 01. März 2022 den früheren Corona-Erlass vom 23. März 2020 für Vergabeverfahren mit Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 wieder aufgehoben.
Der Gründungsgesellschafter Prof. Wanninger ist zum Ende des Jahres 2019 – wie lange geplant – aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Dr.-Ing. Steffen Greune als langjähriger Mitarbeiter und bisheriger Prokurist ist seit 2020 neuer Geschäftsführender Gesellschafter.
Der Sitz der Gesellschaft wurde von Berlin nach Braunschweig verlegt (HRB 208271 AG Braunschweig).
Inzwischen ist die Gesamtausgabe der VOB 2019 im Auftrag des Deutschen Vergabe- und Vertragsausschusses für Bauleistungen (DVA) veröffentlicht. In der VOB/A gibt es diverse Änderungen. Die VOB/B ist – trotz des seit 01.01.2018 geltenden BGB-Bauvertragsrechts – unverändert. Von den 65 Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C wurden 40 redaktionell überarbeitet und 14 inhaltlich fortgeschrieben; nur 11 blieben unverändert.
Einige Erläuterungen zu den Änderungen finden Sie z. B. hier in diesem Rundschreiben der Berliner Senatsverwaltung.Inzwischen ist unsere Rubrik FAQ Baubetrieb bei über 150 Einträgen angekommen.
Prof. Schwerdtner ist 2017 zu CEM Consultants gestoßen und seit Jahresbeginn 2018 geschäftsführender Gesellschafter. Er ist seit 2016 Universitätsprofessor für Bauwirtschaft und Baubetrieb an der Technischen Universität Braunschweig und bringt langjährige Berufserfahrung auf der Seite eines großen bauausführenden Unternehmens mit. Sein besonderes Interesse – neben den grundlegenden baubetrieblichen und baubetriebswirtschaftlichen Aspekten – gilt der Weiterentwicklung innovativer Vertragsmodelle im Bauwesen, der Nutzung digitaler Methoden in der Bauausführung sowie der Integration von Risikomanagement-Methoden bei Bauprojekten.
Das VHB 2017 ersetzt mit Einführungserlass des BMUB vom 08.12.2017 das bisherige VHB 2008 (Stand April 2016). Es ist auf der Seite der Fachinformation Bundesbau mit Aktualisierung 2019 herunterladbar.
Unter der Rubrik Downloads wollen wir Ihnen ab und zu historische Dokumente zu unserem Arbeitsgebiet vorstellen. Als erstes haben wir Ihnen einen historischen Konzessionsvertrag von 1769 sowie einen Erlass zum Preisrecht von 1764 bereitgestellt. Außerdem finden Sie dort die Vorläufer der VOB/A und VOB/B aus dem Jahre 1905 sowie die VOB/B in der Ur-Fassung von 1926.