CEM Consultants® Prof. Kumlehn GmbH stellt Ihnen hier Informationen aus dem Bereich Bauwirtschaft und Baubetrieb als PDF zum Herunterladen (Download) zur Verfügung.
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Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr haben mit jeweils gleichlautendem Erlass vom 25. März 2022 aus Anlass des Ukraine-Kriegs und damit verbundenen Preissteigerungen und Materialengpässen Sonderregelungen für die Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung herausgegeben.
Mit Erlass vom 22.06.2022 des BMWSB wurden die Regelungen ergänzt bzw. abgeändert. Stoffpreisgleitklauseln sind – abweichend vom Erlass vom 25.03.2022 – jetzt auch für dort nicht ausdrücklich benannte Stoffe zulässig. Zudem wurde die Aufgreifschwelle auf 0,5 Prozent abgesenkt. Besonders wichtig: Sollte der Basiswert 1 für die Vergabestelle nicht oder nur mit großem Aufwand ermittelbar sein, kommt das neue Formblatt 225a zur Anwendung. Dort wird der Basisstoffpreis vom Bieter entsprechend seinem Kalkulationsansatz eingetragen. Gefahr für den Bieter: Bei Nichtangabe des Stoffpreises erfolgt Ausschluss. Erlass mit Wirkung zum 30.06.2023 wieder aufgehoben, Formblatt 225a bleibt jedoch gültig.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Gültigkeit für den von ihm verantworteten Bundeshochbau per Erlass vom 21. Mai 2021 Richtlinien zum Formblatt 225 (Stoffpreisgleitklausel) des VHB im Zusammenhang mit "Lieferengpässen und Stoffpreisänderungen diverser Baustoffe" mit umfangreichen Erläuterungen zur Ermittlung der Indizes von DESTATIS herausgegeben.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Gültigkeit für den von ihm verantworteten Bundeshochbau per Erlass vom 23. März 2020 Handlungsanleitungen für bauvertragliche Fragen im Zusammenhang mit COVID-19 geliefert. Ergänzend wurde mit Datum 17.06.2020 ein Erlass zum Umgang mit Mehrkosten am Bau herausgegeben, ergänzt durch das neue Formblatt 217 zum VHB. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat sich dem mit wortgleichem Erlass vom 22.06.2020 angeschlossen – ohne Formblatt. Diese Erlasse gelten zwar nur unmittelbar für den Bundesbau, könnten aber dennoch beispielhaft für den Baubereich ingesamt sein.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat mit Erlass vom 01. März 2022 den früheren Corona-Erlass vom 23. März 2020 für Vergabeverfahren mit Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 wieder aufgehoben.
Eine Baumaßnahme des öffentlichen Hochbaus mit unangenehmer Entwicklung: Drucksache 22/2109 der Hamburgischen Bürgerschaft vom 10.11.2020 "Kostenentwicklung beim Neubau am Geomatikum (Haus der Erde) der Universität Hamburg am Campus Bundesstraße". (606 kB, 12 Seiten)
Ein Bericht mit vielen Facetten über ein aus dem Ruder gelaufenes Projekt: Bericht des Untersuchungsausschusses zum Teilersatzneubau am Klinikum Bremen-Mitte der Bremischen Bürgerschaft vom 13.04.2015 (3,9 MB, 338 Seiten).
Manchmal kann auch ein Blick über die Grenze hilfreich sein: Leitfaden zum Nachtragsmanagement bei Bau- und Baudienstleistungen der Schweizerischen Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) Ausgabe 2012. Mit einem "Faktenblatt" zu Bauablaufstörungen (im Anhang).
Als abschreckendes Beispiel: Der Abschlussbericht über die externe Prüfung der Baumaßnahme auf dem Domberg zu Limburg vom 14.02.2014, ursprünglich veröffentlicht vom SPIEGEL; Umfang 108 Seiten (17,9 MB). Besonders aufschlussreich die Seiten 76 bis 80 zum Nachtragsmanagement und zu den (Doppel-)Honoraren der Planer. Ein Lehrstück, wie man es nicht machen sollte.
Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr des Abgeordnetenhauses Berlin unter Hinzuladung des Ausschusses für Wirtschaft, Forschung und Technologie zum Thema Verzögerungen beim Flughafen BER vom 18.05.2012, Umfang 56 Seiten (256 kB).
Gemeinsamer Erfahrungsbericht der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder: " Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten" vom 14.09.2011, Umfang 50 Seiten plus Anhang (761 kB).
Sachstandsbericht des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses "Elbphilharmonie" (3,2 MB) als Drucksache 19/8400 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg vom 21.01.2011. Ein Lehrstück in Sachen "Bauen" und "Baukultur" mit ausschnittweisen Wortprotokollen aus den Zeugenvernehmungen. Fortsetzung hierzu als Sachstandsbericht vom 30.09.2011 Drucksache 20/1924 (79 kB). Und hier noch etwas zur Vorgeschichte: Sachstandsbericht zum 23.12.2008 als Drucksache 19/1841 (418 kB).
Ein Sonderbericht des Rechnungshofs der Freien und Hansestadt Hamburg: " Kostenstabiles Bauen" vom 08.07.2010. Die ersten 50 Seiten befassen sich mit grundlegenden Aspekten zum Planen (vor Baubeginn); es folgen Auswertungen zu Fehlentwicklungen bei einer Baumaßnahme mit einer Verdoppelung der budgetierten Kosten (3,6 MB).
Ein Bauherr greift nicht gegen seinen Architekten ein, der entgegen Bauherren- und Nutzerwunsch "architektonische Aufbesserungen" durchsetzt. Baukostenüberschreitung 26,5 %, Bauzeitverlängerung 24 Monate: Jahresbericht 2009 des Rechnungshofs des Freistaates Sachsen (Auszug; 3,5 MB).
Nachdenkliches und Änderungsvorschläge zum Vergaberecht: Öffentliches Beschaffungswesen (244 kB), ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vom 12.05.2007, mit nachdenklich stimmenden Anmerkungen u. a. zu vergabefremden Aspekten, Transparenz und Auffassungen der EU-Kommission.
Herausgegeben gemeinsam vom Bundesrechnungshof und dem Tschechischen Rechnungshof: Gemeinsamer Bericht zu den unterschiedlichen Baukosten der Autobahn Dresden - Prag auf deutscher und auf tschechischer Seite (2138 kB) mit dem (erstaunlichen?) Ergebnis, dass Brücken und Tunnel auf tschechischer Seite deutlich teurer sind.
Immer wieder aktuell: Zwei Papiere aus sehr unterschiedlichen Quellen. Zum einen der Leitfaden zur Bekämpfung wettbewerbsbeschränkender Absprachen und korruptiver Verhaltensweisen (236 kB), herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie; zum anderen die Schrift Hinweise und Empfehlungen zur Korruptionsbekämpfung im Straßenbau (68 kB), herausgegeben vom Bundesrechnungshof 1998 und unvermindert aktuell, nicht nur für den Straßenbau.
Auch wenn es nicht ganz hierher passt: Die Monopolkommission hat am 30.06.2006 ihr Hauptgutachten XVI "Mehr Wettbewerb auch im Dienstleistungssektor" veröffentlicht. Daraus als Ausschnitt Freiberufliche Dienstleistungen im Baubereich (128 kB), also zum Thema HOAI. Fazit der Monopolkommission: Weg mit dem staatlichen Preisrecht, HOAI nur noch als nicht bindender Referenztarif.
Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Bonn hat in einem Forschungsauftrag durch das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der TU Braunschweig die Auswirkungen der Nachprüfungsverfahren nach GWB auf die Baukosten bei Baumaßnahmen des Bundes untersuchen lassen (pdf 2167 kB).
Erlass B 15 - 0 1080 - 114 vom 28.10.2004 Wertung unangemessen niedriger Preise von Teilleistungen (Bundeshochbau) (144 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Erlass bezieht sich auf das auf dieser Seite unten aufgeführte BGH-Urteil Az X ZB 7/04.
Auszug aus dem Ergebnisbericht 2004 des Bundesrechnungshofs zu Bemerkungen 2002: Bearbeiten von Nachträgen und Schlussrechnungen bei Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen (108 kB). Der Bundesrechnungshof empfiehlt, Umfang und Inhalt von Nachtragsvereinbarungen als Qualitätsmerkmal der Planungstätigkeit und der Ausschreibung aufzufassen.
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 25/2004 vom 25.11.2004 Wertung von Spekulationsangeboten (Bundesstraßenbau) (32 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Erlass bezieht sich ebenfalls auf das auf dieser Seite unten aufgeführte BGH-Urteil Az X ZB 7/04. Hinweis: Dieses Rundschreiben wird von der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsens beim Regierungspräsidium Leipzig als "in dieser Form schlicht und ergreifend vergaberechtswidrig" bezeichnet (Az 1/SVK/073-05 vom 12.07.2005)
VHB 2002 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen vom 01.04.2004 (696 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
VHB 2008 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen Stand: Dezember 2007 (176 kB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
VHB 2008 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen Stand: April 2016 (1,5 MB) herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
VHB 2017 Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen Ausgabe 2017 (1,9 MB) herausgegeben vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Wirtschaftlichkeit der Vergabe an Billigstbieter im Bereich des Bundesfernstraßenbaues und der Bundeshochbauten (328 kB). Gutachten des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung für den Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 2003
Bericht über die Ursachen der Kostensteigerung beim Neubau der Pinakothek der Moderne des Bayerischen Obersten Rechnungshofes aus dem Jahre 2002, mit aufschlussreichen Vergleichswerten diverser Museumsbauten der 90er Jahre (128 kB). Zitat: "Angesichts der hohen Bedeutung der Baumaßnahme wäre eine straffe und effiziente Projektorganisation mit einem verantwortlichen Entscheidungsgremium und einem qualifizierten Projektteam für Projektsteuerung und Projektabwicklung notwendig gewesen." (Frage: Und das gab es also nicht?)
BGH-Urteil (Az: VII ZR 34/18) vom 08.08.2019 (205 kB)
Die Vergütungsanpassung bei Mehrmengen nach VOB/B § 2 Abs. 3 ist
nicht mehr durch Fortschreibung der Urkalkulation, sondern nach
tatsächlich erforderlichen Kosten und mit angemessenen
Zuschlägen für AGK und W+G vorzunehmen, sofern die
Vertragsparteien sich nicht auf eine andere Vorgehensweise (z. B. durch
entsprechende vertragliche Regelungen) verständigt haben.
Achtung: Die im Urteil unter Rd.Nr. 36 erwähnten "Baustellengemeinkosten" als Bestandteil des Zuschlags sind nicht zutreffend; der Zuschlag enthält lediglich AGK und Gewinn (einschl. Wagnis). Im Urteil liegt ein "Redaktionsversehen" vor. Dies wurde im Urteil Az. VII ZR 10/19 vom 21.11.2019 unter Rd.Nr. 22 klargestellt.
BGH-Urteil (Az: X ZR 100/16) vom 19.06.2018 (172 kB)
Mit interessanten Aussagen sowohl zum Thema Mischkalkulation als auch zur
Unzulässigkeit spekulativer Preisbildung, mit einem Seitenhieb auf
die Ausschreibungspraxis öffentlicher Auftraggeber, die genau
derartiges eigentlich verhindern sollte.
Hier drei Urteile des BGH zum Thema "Sittlich verwerfliches Gewinnstreben": BGH-Urteil (Az: VII ZR 201/06) vom 18.12.2008 zum Thema Bewehrung, BGH-Urteil (Az: VII ZR 68/10) vom 07.03.2013 zum Thema Trockenbau und BGH-Urteil (Az: VII ZR 116/12) vom 14.03.2013 ebenfalls zum Thema Trockenbau.
BGH-Urteil (Az: X ZR 32/14) vom 11.11.2014 (147 kB)
Zur Frage, ob ein öffentlicher Auftraggeber einen Zuschlag auf ein Angebot erteilen darf, von dem er
positiv weiß, dass ein wesentlicher Kalkulationsirrtum zu Ungunsten des Bieters vorliegt.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 16/17) vom 26.10.2017 (172 kB)
Mit einem überraschenden Urteil gewährt der BGH einem
Unternehmer eine angemessene Entschädigung nach BGB § 642 nur
noch für die direkte Dauer des Annahmeverzugs, nicht jedoch für
Mehrkostem, die zwar aufgrund des Annahmeverzugs des Bestellers, aber erst
nach Beendigung des Annahmeverzugs bei der Ausführung der
verschobenen Werkleistung anfallen.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 19/11) vom 26.01.2012 (136 kB)
Sogenannte "Nullpositionen" im LV, die nicht durch Anordnung des AG
entfallen, sondern durch Unwägbarkeiten beim Aufstellen des LV
entstehen, werden nach VOB/B § 2 Abs. 3 behandelt. § 8 Abs. 1
ist nicht anwendbar, wenn der AG keine Kündigung erklärt.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 13/10) vom 30.06.2011 (160 kB)
Zum Thema: Wegfall der Geschäftsgrundlage beim Pauschalvertrag, wenn
der AG detaillierte Angaben zum Leistungsumfang im LV gemacht hat.
Leitsatz: "Auf eine starre Risikogrenze von 20 % kann nicht
abgestellt werden."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 65/10) vom 28.07.2010 (119 kB)
Leitsatz: Vereinbaren die Parteien, dass für Inhalt und Umfang der
werkvertraglichen Pflichten des Architekten das Leistungsbild des §
15 Abs. 2 HOAI (a. F., jetzt § 33 Anlage 11 n. F.) entsprechend gilt,
hat der Architekt ein Bautagebuch zu führen.
BGH-Urteil
(Az: VII ZR 130/07) vom 09.07.2009 (94 kB)
Amtlicher Leitsatz: Ein Mangel eines Ingenieurwerkes kann auch dann
vorliegen, wenn die Planung zwar technisch funktionstauglich ist, aber
gemessen an der vertraglichen Leistungsverpflichtung ein
übermäßiger Aufwand betrieben wird.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 11/08) vom 11.05.2009 (132 kB)
Endlich Klarheit: Das lange erwartete Urteil des BGH zu den
Preisanpassungsansprüchen des AN bei (durch
Nachprüfungsverfahren) verzögerter Zuschlagserteilung.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 68/05) vom 13.07.2006 (72 kB)
Zur Abrechnung bei einem gekündigten Werkvertrag: "Feststellungen zur
Höhe der dem Auftragnehmer zustehenden Vergütung sind, soweit
möglich, auch dann zu treffen, wenn sich die Unrichtigkeit seiner
Schlussrechnung daraus ergibt, dass der Auftragnehmer die kalkulatorischen
Ansätze hinsichtlich der erbrachten Leistungen nachträglich zu
hoch bewertet und so den Vergütungsanteil für die erbrachten
Leistungen zum Nachteil des Auftraggebers zu Unrecht erhöht.
Derartige Verschiebungen machen eine Schlussrechnung nicht insgesamt
"unplausibel" und rechtfertigen nicht ohne weitere Feststellungen eine
Klageabweisung." Weiter heißt es: "Gerade dann, wenn der
Auftragnehmer nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags die
erbrachten Leistungen prüfbar, aber sachlich fehlerhaft abgerechnet
hat, gibt § 287 ZPO dem Gericht die Möglichkeit, den dem
Auftragnehmer zustehenden Werklohn durch Schätzung zu ermitteln."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 202/04) vom 27.06.2006 (116 kB)
Zur Bedeutung der Leistungsbeschreibung, zur Prüfbarkeit von
Rechnungen, zur Vorgehensweise bei fehlendem gemeinsamem Aufmaß, zum
Bestreiten von Aufmaßen mit Prüfvermerken.
BGH-Urteil (Az: VI ZB 7/05) vom 23.05.2006 (72 kB)
Jetzt wissen wir es ganz genau. Die Kosten für ein Privatgutachten
können (müssen aber nicht immer) erstattungsfähig sein:
"Der Auftrag an den Privatsachverständigen war im konkreten Fall auch
notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Beurteilung
dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und
wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese die Kosten
auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte.
Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange
erforderlichen Schritte ergreifen. Über diesen Blickpunkt kommt eine
Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die
Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten
Vortrag in der Lage ist." So der BGH. Im Streitfall hatte ein Versicherer
einen Sachverständigen zur Beurteilung eines Unfallschadens
eingeschaltet. Versicherer haben also keine Sachkenntnis. Haben
professionelle Teilnehmer am Baumarkt ebenfalls keine Sachkenntnis, z. B.
bei der Aufarbeitung von Bauablaufstörungen?
BGH-Urteil (Az: VII ZR 146/04) vom 11.05.2006 (84 kB)
Achtung, der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung geändert: Nach
Kündigung eines Bauvertrags wird die Werklohnforderung
grundsätzlich erst mit der Abnahme der bis dahin erbrachten
Werkleistungen fällig (Leitsatz). "Vielmehr würde
[https://www.cemconsultants.de.] eine Verzicht auf die Abnahme als
Fälligkeitsvoraussetzung dazu führen, dass der Unternehmer, ohne
daß hierfür ein überzeugender Grund zu ersehen ist, selbst
in denjenigen Fällen besser gestellt würde, in denen er Anlass
zur Kündigung gegeben hat."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 63/04) vom 22.09.2005 (32 kB)
Hier ist es einem Auftragnehmer nach freier Kündigung des
Auftraggebers gelungen, mit Hilfe eines Sachverständigen den Beweis
zu führen, er hätte den gekündigten Auftragsteil statt in
den kalkulierten 900 Arbeitsstunden in 535 Arbeitsstunden ausführen
können. Grundlage für die ersparten Aufwendungen ist dieser
Aufwand, selbst wenn der Kläger zunächst einen höheren
Aufwand behauptet oder kalkuliert hat.
BGH-Urteil (Az: X ZR 19/02) vom 07.06.2005 (37 kB)
Das entscheidende Urteil zu den Preis-Formblättern im Vergabehandbuch
VHB (damals EFB-Preis 1a, 1b und 2, seit VHB 2008 Formblätter 221,
222 und 223). Leitsatz: "Werden in den Ausschreibungsunterlagen
Erklärungen nach den Formblättern EFB-Preis 1a, 1b und 2
gefordert, dann sollen diese Erklärungen für die
Vergabeentscheidung relevant sein, so dass die Nichtabgabe dieser
Erklärungen mit dem Angebot zwingend zum Ausschluss von der Wertung
nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A führt."
BGH-Urteil (Az: X ZR 166/04) vom 26.04.2005 (44 kB)
"Wird eine Leistung aufgrund eines Werkvertrags geschuldet und
vergütet, so kann der Auftragnehmer dieselbe Leistung aufgrund einer
Nachtragsvereinbarung in der Regel nicht ein zweites Mal verlangen. Etwas
anderes gilt, wenn der Auftraggeber in der Nachtragsvereinbarung eine
gesonderte Vergütung selbständig anerkannt hat oder die
Vertragsparteien sich gerade in Ansehung dieser Frage verglichen haben."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 225/03) vom 24.02.2005 (64 kB)
Interessant ab Seite 9: "Ein zur Untermauerung des Anspruchs aus § 6
Nr. 6 VOB/B vorgelegtes Privatgutachten ist qualifizierter Parteivortrag
und deshalb vom Tatrichter vollständig zu berücksichtigen und zu
würdigen. Wird eine auf § 6 Nr. 6 VOB/B gestützte Klage als
unschlüssig abgewiesen, so muss sich aus den
Entscheidungsgründen nachvollziehbar ergeben, warum der Sachvortrag
die Voraussetzungen der anspruchsbegründenden Norm nicht
erfüllt"
BGH-Urteil (Az: VII ZR 141/03) vom 24.02.2005 (56 kB)
In der gleichen Sache wie Az VII ZR 224/00 (siehe weiter unten),
insbesondere die "haftungsbegründende Kausalität" betreffend:
"Demjenigen Auftragnehmer, der sich durch Pflichtverletzungen des
Auftraggebers behindert fühlt, ist es zuzumuten, eine
aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, aus der sich die
Behinderung sowie deren Dauer und Umfang ergeben. Ist ein Auftragnehmer
mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände
und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den
Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage, geht das
grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 75/03) vom 17.06.2004 (44 kB)
"Die Abrechnungsregelungen der VOB/C (Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen) sind Allgemeine Geschäftsbedingungen. Bei der
Auslegung der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen kommt der
Verkehrssitte maßgebliche Bedeutung zu, wenn Wortlaut und Sinn der
Regelung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen. Kommentierungen
der VOB/C sind grundsätzlich keine geeignete Hilfe zu deren
Auslegung."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 337/02) vom 17.06.2004 (32 kB)
"Ist es dem Auftragnehmer nicht mehr möglich, den Stand der von ihm
bis zu Kündigung erbrachten Leistung durch Aufmaß zu ermitteln,
weil der Auftraggeber das Aufmaß dadurch vereitelt hat, dass er das
Bauvorhaben durch einen Drittunternehmer hat fertigstellen lassen,
genügt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur prüfbaren
Abrechnung, wenn er alle ihm zur Verfügung stehenden Umstände
mitteilt, die Rückschlüsse auf den Stand der erbrachten Leistung
ermöglichen."
BGH-Urteil (Az: X ZB 7/04) vom 18.05.2004 (56 kB)
Vergaberecht: "Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm
tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten
Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen
verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von
§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A. Deshalb sind Angebote, bei denen
der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in
"Mischkalkulationen" auf andere Leistungspositionen umlegt,
grundsätzlich von der Wertung auszuschließen."
BGH-Urteil (Az: X ZR 218/01) vom 21.10.2003 (44 kB)
Beweislast für termingerechte Baudurchführung wenn kein
Vertragstermin vereinbart ist: "Ist kein Vertragstermin vereinbart, hat
der Unternehmer mit der Herstellung alsbald zu beginnen und sie in
angemessener Zeit zügig zu Ende zu führen, wobei die für
die Herstellung notwendige Zeit in Rechnung zu stellen ist. Bei Streit,
wann die angemessene Fertigstellungsfrist tatsächlich abgelaufen ist,
bleibt der Unternehmer insoweit für die maßgeblichen
Umstände darlegungs- und beweispflichtig."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 79/02) vom 24.07.2003 (100 kB)
Hinweise des BGH in Sachen "Bevollmächtigung des Architekten zur
Beauftragung / Anerkenntnis von Stundenlohnarbeiten" und "Einseitige
Ermittlung von Abrechnungsmengen durch den Auftragnehmer / Bestreiten der
Richtigkeit durch den Auftraggeber"
BGH-Urteil (Az: VII ZR 143/02) vom 22.05.2003 (40 kB)
Zum Anspruch des Auftragnehmers auf ein gemeinsames Aufmaß: "Bleibt
der Auftraggeber dem Termin zum gemeinsamen Aufmaß fern und ist ein
neues Aufmaß oder eine Überprüfung des einseitig
genommenen Aufmaßes nicht mehr möglich, hat er im Prozeß
des Auftragnehmers auf Zahlung des Werklohnes vorzutragen und zu beweisen,
welche Massen zutreffend oder daß die vom Auftragnehmer angesetzten
Massen unzutreffend sind."
BGH-Urteil (Az: VI ZB 56/02) vom 17.12.2002 (48 kB)
Zum Anspruch auf Erstattung von Kosten eines vorprozessual beauftragten
Privatsachverständigen
BGH-Urteil (Az: VII ZR 224/00) vom 21.03.2002 (88 kB) und in der
gleichen Sache erneut
BGH-Urteil (Az: VII ZR 141/03) vom 24.02.2005 (56 kB)
Anforderungen an den Nachweis für Schadenersatzansprüche infolge
Bauablaufstörungen, insbesondere im Hinblick auf "Bauen nach
Vorabzugsplänen"
BGH-Urteil (Az: VII ZR185/98) vom 21.10.1999 (324 kB)
Das berühmte BGH-Urteil ("Vorunternehmer II") zum § 642 BGB
parallel zu VOB/B § 6 Nr. 6.
BGH-Urteil (Az: VII ZR 393/98) vom 28.10.1999 (20 kB)
Das wegweisende BGH-Urteil zur Kooperationspflicht: "Entstehen
während der Vertragsdurchführung Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Parteien über die Notwendigkeit oder die Art und Weise
einer Anpassung des Vertrages oder seiner Durchführung an
geänderte Umstände, sind die Parteien grundsätzlich
verpflichtet, durch Verhandlungen eine einvernehmliche Beilegung der
Meinungsverschiedenheiten zu versuchen."
BGH-Urteil (Az: VII ZR 73/98) vom 14.01.1999 (52 kB)
Aus dem Leitsatz: "Der Auftragnehmer kann sich auch dann auf fehlendes
Verschulden berufen, wenn er eine Behinderung nicht gemäß
§ 6 Nr. 1 VOB/B angezeigt hat."
Das heißt auf Deutsch: Auch wenn der AN eine Behinderungsanzeige unterlassen hat (oder erst mit Verzögerung erstellt), kann gegen ihn wegen dieses Sachverhalts keine Vertragsstrafe wegen Bauzeitüberschreitung geltend gemacht werden. Allerdings kann der AN auch keine Mehrkosten geltend machen.
Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger: Formblätter der öffentlichen Auftraggeber - ein Hilfsmittel zur Transparenz der Kalkulation? (176 kB). Im Original erschienen in BauPortal 12/2014.
Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zur Festschrift Prof. Zimmermann (TU München) 60 Jahre (2012): Fairness vs. Praxis - Risikoallokation am Beispiel Bewehrung (2 MB)
Dr.-Ing. Steffen Greune: Produktivitätsminderungen – Anwendung der "Measured Mile"-Methode in den USA. Beitrag in IBB-Aktuell Braunschweig April 2012 (131 kB)
Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zum Braunschweiger Baubetriebsseminar 2011: Unternehmerische Kalkulation und Einheitsformblätter - auf ewig unvereinbar? (346 kB)
Dipl.-Ing. Nina Poppmann: "Problemfelder einer konkreten bauablaufbezogenen Untersuchung" (111 kB). Beitrag zu Heft 50 der Schriftenreihe des Instituts für Bauwirtschaft und Baubetrieb der TU Braunschweig (2010).
Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zu einer Festschrift (Darmstadt 2009): Der ex-post-Nachtrag - eine unüberwindliche mentale Hürde? (172 kB)
Beitrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger zu einer Festschrift (Graz 2009): Formblätter der öffentlichen Auftraggeber - ein Beitrag zur Kalkulationskultur? (312 kB)
Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2009 am 27.02.2009: Ist erfolgreiche Beschleunigung messbar? (168 kB)
Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2008 am 15.02.2008: Ausgewählte kündigungsbedingte Probleme der Abrechnung (148 kB)
Vortrag von Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. F. Kumlehn und Dipl.-Ing. A. Freiboth beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2006 am 17.02.2006: Probleme der Entschädigungsberechnung gemäß § 642 BGB: Ein Bewertungsbeispiel (796 kB)
Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2006 am 17.02.2006: Die ordnungsgemäße Kalkulation: ein unbestimmter baubetrieblicher Begriff (404 kB)
Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2004 am 13.02.2004: Von den Kosten zum Preis und wieder zurück - die prüfbare Kalkulation als Traum (608 kB)
Vortrag von Dr.-Ing. Dipl.-Wirtsch.-Ing. F. Kumlehn beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2003 am 14.02.2003: Problemfelder bei der Bewertung von Bauablaufstörungen (548 kB)
Vortrag von Prof. Dr.-Ing. R. Wanninger beim Braunschweiger Baubetriebsseminar 2003 am 14.02.2003: Behinderungen und Nachträge - neue Probleme in der neuen Realität (456 kB)
Weitere Veröffentlichungen der hier genannten Verfasser finden Sie auf der Seite des IBB der TU Braunschweig.
Allgemeine Vertragsbedingungen für Leistungen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger (52 kB) im Rahmen der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH
Muster einer Schiedsgutachtenabrede (Schiedsgutachtenvereinbarung) der IHK Berlin (72 kB)
Dipl.-Ing. Hans Kreißelmeier: Grundsätzliches zur Kalkulation
(3,7 MB)
"Vortrag gehalten auf der Hauptversammlung des Reichsverbands
Industrieller Bauunternehmungen e. V. in der Hauptversammlung am 27.
September 1929 in Stuttgart." Sehr viel Wahres, das auch heute noch
Gültigkeit hat.
Preisrechtliche Verordnung des Herzogs Carl zu Braunschweig und
Lüneburg 1764 (268 kB)
"Verordnung die Abstellung des Wuchers und der übertriebenen Preise
und Arbeitslöhne betreffend" Braunschweig 1764. Erlassen nach Ende
des Siebenjährigen Krieges richtet sich die Verordnung u. a. an
"Professionisten, Handwerker und Arbeitsleute". Über die Wirkung der
Verordnung ist nichts bekannt.
Avertissement der Kaiserlich Königlichen Regierung Österreichs
1767: Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb für den Bau
einer wasserbaulichen Infrastrukturanlage (340 kB)
Belidor: Muster für einen Konzessionsvertrag zu Bau und Betrieb eines Kanals (PPP-Modell) anno 1769 (716 kB). In der "Architectura Hydraulica" des Bernard Forest de Belidor (im französischen Original in den Jahren 1737 bis 1753, in deutscher Übersetzung 1769 erschienen) findet sich ein Kapitel über die "vornehmsten Artikel, welche die Compagnie, die einen Canal unternehmen will, in das vom Fürsten zu erhaltende Privilegium einrücken lassen muß". Zu Deutsch: die Regelungen eines Konzessionsvertrags.
Belidor: Regelungen eines Bauvertrages, hier insbesondere die Abrechnung von Mauerarbeiten (XCVII) sowie eine Vorauszahlung (XCIX) betreffend, anno 1684, in deutscher Übersetzung 1769 erschienen (180 kB).
Einige Hinweise aus einem Handbuch des Wasserbaus 1795, welche Bestandteile ein Kostenanschlag zu enthalten hat (auch "Wagnis" ist bereits bekannt) (148 kB).
Allgemeine Bedingnisse für Erd- und Kunstbau-Arbeiten bei dem Baue der königlich bayerischen Eisenbahnen. Erlass des Bayerischen Staatsministerium des Innern, 22. Mai 1848 (1217 kB). Hierin finden sich Regelungen zu Bürgschaften, Vertragsstrafe, Gewährleistung, Nachunternehmervergabe, Mehr-/Mindermengen etc.
Erlass des preußischen Ministers für öffentliche Arbeiten vom 17. Januar 1900 (656 kB). Es handelt sich um einen frühen Vorgänger der VOB/B. Einzelne Formulierungen (z.B. "Glaubt der Unternehmer https://www.cemconsultants.de. sich behindert") sind auch heute noch in der VOB/B enthalten.
Erlass des preußischen Ministers für öffentliche Arbeiten vom 23. Dezember 1905, betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen (756 kB). Es handelt sich um einen frühen Vorgänger der VOB/A bzw. VOL/A. Interessant sind die Ausführungen zu "annehmbaren Angeboten" und zu "offenbarem Mißverhältnis" zwischen Leistung und Preisforderung.
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Staatsbauten (1905) (932 kB). Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Erlasses von 1905, wie vor. Die Vertragsbedingungen sind ein Vorläufer der heutigen VOB/B und in einigen Formulierungen mit dieser bereits identisch.
Technische Vorschriften für Bauleistungen am Beispiel der Betonarbeiten in der Ur-Fassung von 1925 unmittelbar vor Inkrafttreten der VOB (296 kB)
Die VOB/B in der amtlichen Ur-Fassung von 1926 (952 kB). Immer wieder unterhaltsam zu lesen und mit der heutigen Fassung, aber auch mit den gedanklichen Vorgängern (siehe oben) und direkten Nachfolgern (siehe unten) zu vergleichen.
Der Bauvertrag von Dr. Bruno Eplinius 1931. Der erste VOB-Kommentar der Weltgeschichte mit dem heute unvorstellbaren Umfang von nur 154 Seiten. Behandelt VOB/A und VOB/B; im Anhang enthalten die Schiedsgerichtsordnung des Deutschen Ausschusses für das Schiedsgerichtswesen vom 1. April 1925 in der Fassung vom 1. April 1929 (10,9 MB). Dieses Buch wurde noch 1950 in Ermangelung anderer VOB-Kommentare als unveränderter Nachdruck der Ausgabe von 1940 neu gedruckt.
Die VOB/B in der amtlichen gedruckten Fassung von 1937 (940 kB). Gegenüber dem Original von 1926 geändert in § 6 Nr. 2 (Streik und Aussperrung finden nicht mehr statt), in § 15 Nr. 4 und § 18 Nr. 3 (die in der Ur-Fassung vorgesehene Schlichtung entfällt).
Grundordnung für die Volkseigene Bauindustrie der Deutschen Demokratischen Republik 1950 (588 kB) mitsamt der "Vertragsordnung für den Abschluß von Bauleistungsverträgen mit volkseigenen Baubetrieben".