Wie hat diese Abrechnung zu erfolgen?
Mit einer derartigen Klausel ist der Konflikt vorprogrammiert. Es gibt keine Legaldefinition: Der Auftragnehmer könnte darunter die Vereinbarung von Stundenlohnarbeiten verstehen ( = Nachweis von Stunden, Stoffen und Geräten), der Auftraggeber hingegen Aufmaß und Abrechnung nach Einheitspreisen.
Spannend wird es bei einer Vereinbarung von "zum Nachweis", wenn keine Einheitspreise vereinbart sind: Dann gilt die "angemessene und übliche Vergütung".