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Abrechnungseinheiten und kombinierte Abrechnungseinheiten nach GAEB

Gibt es verbindliche Regelungen für Abrechnungseinheiten und kombinierte Abrechnungseinheiten?

Ja, aber nur für öffentliche Auftraggeber, die zur Anwendung des VHB verpflichtet sind oder sich ansonsten verpflichtet haben, ausschließlich nach GAEB auszuschreiben. Der GAEB (Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen) hat zum Thema "Abrechnungseinheiten" ein Merkblatt herausgegeben (überarbeiteter Stand: Februar 2016; Quelle: www.gaeb.de > Service > Downloads > STLB-Bau > Wichtige Informationen).

Kombinierte Abrechnungseinheiten sind insbesondere dann notwendig, wenn eine nach geometrischen Größen definierte Leistungseinheit (z. B. m2 Gerüst) über einen Zeitraum (z. B. in der Einheit Woche) vorgehalten werden soll.