Wo finde ich einige Hinweise zu den besonderen Tücken des Bauzeitenplans?
Zu dem Thema ist schon viel geschrieben worden, sowohl aus baubetrieblicher als auch aus rechtlicher Sicht. Nur weniges davon wird in der Praxis tatsächlich berücksichtigt – mit der Folge, dass es zum Thema "Bauzeit" allzu häufig Streitigkeiten gibt. Einen ersten Überblick über Probleme und Konfliktpotential können Sie z. B. aus dem Beitrag Der Bauzeitenplan – Arbeitswerkzeug oder nur Rüstung für Konflikte? entnehmen.
Im Jahr 2009 befasste sich eine Tagung an der TU Braunschweig ausschließlich mit dem Thema Das Problem Bauzeit – Festlegung, Dokumentation und Bewertung.
Als Kuriosum kann hier ein Urteil des OLG München in einer Vergaberechtsangelegenheit (Az. Verg 3/07 vom 23.05.2007) erwähnt werden. Dort sah sich das OLG genötigt zu klären, ob der von einem Bieter vorgelegte Terminplan als "Bauzeiten-/Bauablaufplan" zu qualifizieren ist. Das OLG kommt zu dem (bemerkenswerten) Ergebnis:
"Einen in Fachkreisen anerkannten Unterschied zwischen den Begriffen
"Bauzeitenplan" und "Bauablaufplan" gibt es nicht, wie die
Verfahrensbeteiligten auf Nachfrage des Senats bestätigt haben.
Beide Begriffe bezeichnen eine Übersicht über die zeitliche
Abfolge von Arbeiten auf einer Baustelle zur Information über den
geplanten Beginn, die Dauer und das voraussichtliche Ende einzelner
Tätigkeiten. Ein solcher Plan kann auch in Form eines Netz-
oder Balkenplans erstellt werden."
Bei letzterer Aussage fragt man sich als Baubetriebler: Und wie sonst etwa noch?