Wie sollte Bewehrung fairerweise ausgeschrieben werden?
Die folgenden Anmerkungen gelten zunächst nur für öffentliche Auftraggeber, sollten jedoch auch für private Auftraggeber Anlass sein, über eine faire Ausschreibungs- und Vertragspraxis nachzudenken.
Für das Erstellen von Leistungsverzeichnissen für Bewehrungsarbeiten sieht das Standardleistungsverzeichnis STLB-Bau mehrere alternative Möglichkeiten vor, den Durchmesserbereich des Betonstahls zu definieren: "ohne Angabe", "alle Durchmesser", Durchmesserbereiche "... bis", "über ... bis ...". Letztere Variante führt zu der Konsequenz, dass bei üblichen Hochbauten mit Bewehrungsdurchmessern zwischen 8 mm und 28 mm für die Leistung "Betonstahl liefern, schneiden, biegen und verlegen" vier Positionen, gestaffelt nach Durchmesserbereichen, auszuschreiben wären.
Das Standardleistungsbuch STLB-Bau macht keine Vorgaben, wann welche Formulierung zu den Durchmessern zu verwenden wäre. Allerdings ist hier auf VOB/C DIN 18331 "Betonarbeiten" zu verweisen. Dort findet sich unter Abschnitt "0 Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" im Unterabschnitt 0.2.8 der eindeutige Hinweis, dass Beton- und Spannstahl nach "Mengen, Sorten und Maßen" auszuweisen ist.
Eine Ausschreibung nach Durchmessern – zumindest jedoch nach Durchmessergruppen – kann dann wohl verlangt werden.
Ein Beitrag zu diesem Thema unter dem Titel "Fairness vs. Praxis — Risikoallokation am Beispiel Bewehrung" (5,5 MB) wurde im Rahmen einer Festschrift veröffentlicht.