CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


: Startseite : CEM + Personen : Aktuelles : Profil + Leistungen : Sachverständige
: Downloads : FAQ Baubetrieb : Kontakt : Datenschutz
: Suchen : Intern

Startseite > FAQ Baubetrieb  > Eindeutigkeit

Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung

Gibt es feste Kriterien, wann eine Leistungsbeschreibung eindeutig ist?

Nein. Aber es gibt hilfreiche Definitionsversuche, so z. B. im VHB (Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (Bundeshochbau)). Dort heißt es bei den "Allgemeinen Richtlinien Vergabeverfahren" (100) unter Ziffer 4.2.1.1:

"Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig, wenn sie

  • Art und Umfang der geforderten Leistungen mit allen dafür maßgebenden Bedingungen, z.B. hinsichtlich Qualität, Beanspruchungsgrad, technische und bauphysikalische Bedingungen, zu erwartende Erschwernisse, besondere Bedingungen der Ausführung und etwa notwendige Regelungen zur Ermittlung des Leistungsumfanges zweifelsfrei erkennen lässt,
  • keine Widersprüche in sich, zu den Plänen oder zu anderen technischen Vorgaben und vertragsrechtlichen Regelungen enthält."

Es ist schwer, dem noch Sinnvolles hinzuzufügen.