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Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung
Gibt es feste Kriterien, wann eine
Leistungsbeschreibung eindeutig ist?
Nein. Aber es gibt hilfreiche Definitionsversuche, so z. B. im VHB
(Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes
(Bundeshochbau)). Dort heißt es bei den "Allgemeinen Richtlinien
Vergabeverfahren" (100) unter Ziffer 4.2.1.1:
"Eine Leistungsbeschreibung ist eindeutig, wenn sie
- Art und Umfang der geforderten Leistungen mit allen dafür
maßgebenden Bedingungen, z.B. hinsichtlich Qualität,
Beanspruchungsgrad, technische und bauphysikalische Bedingungen, zu
erwartende Erschwernisse, besondere Bedingungen der Ausführung
und etwa notwendige Regelungen zur Ermittlung des Leistungsumfanges
zweifelsfrei erkennen lässt,
- keine Widersprüche in sich, zu den Plänen oder zu anderen
technischen Vorgaben und vertragsrechtlichen Regelungen enthält."
Es ist schwer, dem noch Sinnvolles hinzuzufügen.