Wodurch unterscheiden sich Entwurfsplanung und Ausführungsplanung?
Ein Entwurfsplan wird nicht allein durch die textliche Bezeichnung "Ausführungsplan" zu einem Ausführungsplan. Bei der Beurteilung, ob ein Plan den Stand der Entwurfsplanung oder den Stand einer Ausführungsplanung widerspiegelt, kommt es daher nicht auf die Planbezeichnung als solche an, sondern vielmehr auf die zeichnerische Darstellung des Inhalts (z. B. den Zeichnungsmaßstab oder den dargestellten Detaillierungsgrad) und insbesondere auf den inhaltlichen Aussagegehalt des Plans.
Wichtigster Gesichtspunkt für eine Abgrenzung bzw. Unterscheidung zwischen Entwurfsplanung und Ausführungsplanung ist die Tatsache, dass die Entwurfsplanung auf die Grundsatzentscheidung zur Durchführung einer Baumaßnahme und auf die Genehmigungsfähigkeit des Objekts abzielt, während es bei der Ausführungsplanung auf die konkrete Ausführung bzw. Ausführbarkeit ankommt. Die Ausführungsplanung muss die ausführungsreife Lösung der Bauaufgabe umfassend zeichnerisch darstellen, so dass kein Detail ungeklärt oder offen bleibt. Unter dem Begriff "ausführungsreif" wird in der Regel die detaillierte Vorbereitung der Planungsunterlage für Bau und Montage der Werkleistung verstanden.
Die Ausführungsplanung besteht darüber hinaus nicht nur aus den Ausführungszeichnungen, sondern auch aus den ansonsten für die Ausführung notwendigen textlichen Einzelangaben bzw. textlichen Ausführungen (auf der Zeichnung selbst oder gesondert schriftlich). Dies betrifft insbesondere die Konstruktionen, die verwendeten Materialien, die Bauelemente oder z. B. Angaben zu Abdichtungsmaßnahmen.
Nach überwiegender Meinung in der Kommentarliteratur ist die Wahl des Maßstabs von der Art und Größe des Bauvorhabens abhängig. Wesentlich ist die Vorgabe, dass das Gebot der Klarheit und Übersichtlichkeit, auch in Bezug auf die Handhabung der Pläne, gewährleistet ist. Allgemein üblicher Maßstab für die zeichnerische Darstellung der Entwurfsplanung von Hochbauten ist das Verhältnis 1:100.
Die Darstellung von Bauzeichnungen im Bauwesen wird durch die DIN 1356-1:1996-02 "Bauzeichnungen" geregelt. Dort sind normative Festlegungen bezüglich der Arten und Inhalte von Bauzeichnungen sowie bezüglich der Grundregeln für deren Darstellung enthalten. Bauzeichnungen im Sinne der DIN 1356-1 sind Zeichnungen für die Objektplanung und die Tragwerksplanung für Entwurf, Genehmigung, Ausführung und Aufnahme von baulichen Anlagen.
Entwurfszeichnungen werden nach DIN 1356-1 wie folgt definiert:
Entwurfszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen des durchgearbeiteten Planungskonzeptes der geplanten baulichen Anlage. Entwurfszeichnungen berücksichtigen die Belange anderer, an der Planung fachlich Beteiligter und lassen die Gestaltung und Konstruktion erkennen. Maßstäbe sind nach Art und Umfang der Bauaufgabe zu wählen, im Regelfall 1:100, gegebenenfalls 1:200.
Demgegenüber werden in DIN 1356-1 Ausführungszeichnungen folgendermaßen definiert:
Ausführungszeichnungen sind Bauzeichnungen mit zeichnerischen Darstellungen des geplanten Objektes mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben. Ausführungszeichnungen enthalten unter Berücksichtigung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter alle für die Ausführung bestimmten Einzelangaben in Detailzeichnungen und dienen als Grundlage der Leistungsbeschreibung und Ausführung der baulichen Leistungen.
Besondere Anmerkung CEM: Die Ausführungszeichnung, nicht die Entwurfszeichnung soll Grundlage der Leistungsbeschreibung sein! So zumindest sieht es die DIN 1356-1.