Mit wieviel Stellen nach dem Komma haben Preisangaben zu erfolgen?
Hierzu gibt es keine allgemein verbindlichen Regeln. Allerdings hat der Bund im HVA B-StB (Handbuch für die Vergabe von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau) Ausgabe März 2009 in den dortigen "Teil 1: Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen" folgende Regelung getroffen:
Preise sind mit höchstens drei Nachkommastellen (Teil A Nr. 3.8) und Preisnachlässe mit höchstens zwei Nachkommastellen (Teil B zu Nr. 3) anzubieten.