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Kalkulation (ordnungsgemäße Kalkulation)

In letzter Zeit taucht häufiger der Begriff "ordnungsgemäße Kalkulation" auf. An welche Ordnung muss ich mich denn nun halten?

Ja, in der Tat. Dieser Begriff wurde von Politikern und Juristen kreiiert, also von denjenigen, die nicht unbedingt zu den Routiniertesten im Handwerk der Kalkulation zählen. Der Begriff taucht vermehrt im Zusammenhang mit Nachprüfungsverfahren (Vergaberecht) und der daraus folgenden Rechtsprechung auf, aber auch in den Vergabegesetzen einzelner Bundesländer.

Es gibt keine "Ordnung", nach der sich die Kalkulationsmethodik eines Bieters zu richten hätte. Allerdings existiert höchstrichterliche (und durchaus umstrittene) Rechtsprechung zum Thema "Mischkalkulation", die den Bieter in seiner Kalkulationsweise durchaus einschränkt. Dies bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass es nunmehr eine "Ordnung" gäbe, etwa im Sinne der "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung."

Näheres zu diesem Thema kann dem Beitrag Die ordnungsgemäße Kalkulation - ein unbestimmter baubetrieblicher Begriff (404 kB) entnommen werden.