CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


: Startseite : CEM + Personen : Aktuelles : Profil + Leistungen : Sachverständige
: Downloads : FAQ Baubetrieb : Kontakt : Datenschutz
: Suchen : Intern

Startseite > FAQ Baubetrieb  > Kosten der Ersatzvornahme

Ersatzvornahme (Kosten der)

Muss der Unternehmer Kosten einer Ersatzvornahme auch tragen wenn diese überhöht sind?

Im Prinzip ja. Es würde dem Recht des Schadenersatzes widersprechen wenn der Geschädigte (= AG) Kosten der Schadenbeseitigung tragen müsste, die der Schädiger (= AN) verursacht hat, indem er vertragswidrig seine Mängelbeseitigungspflichten nicht erfüllt.

Das OLG Karlsruhe (Az. 17 U 107/04) sagt dazu in einem Leitsatz:

"Hat der Bauherr einen Dritten mit der Mängelbeseitigung beauftragt, ohne dass ihm ein Auswahlverschulden zur Last fällt, muss der schadensersatzpflichtige Vertragspartner des Bauherrn die diesem daraus entstandenen Kosten auch dann ersetzen, wenn der Dritte im Zuge der Beseitigungsmaßnahme unnötige Arbeiten ausführt oder überhöhte Arbeitszeiten in Ansatz bringt."