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Leitdetail

Gibt es eine präzise Definition dieses Begriffs?

Obwohl der Begriff "Leitdetail" nahezu jedem Planer, Architekten oder Bauausführenden im Hochbau geläufig ist, existiert keine einheitliche oder verbindliche Definition dieses terminus technicus. Grundsätzlich werden unter dem Begriff des Leitdetails solche Zeichnungen verstanden, die dem Bieter bzw. Auftragnehmer eine von Seiten des Auftraggebers bzw. seines Architekten in ganz speziellen Detailpunkten gewünschte Art der Ausführung verdeutlichen. Insofern stellen Leitdetails, insbesondere im Zusammenhang mit weitestgehend funktional beschriebenen Leistungen, die in Teilen zu beachtenden Einschränkungen in der ansonsten verhältnismäßig frei durch den AN zu planenden Ausführung dar. Die Ausführungs- und die Werkplanung muss dann die Vorgabe des Leitdetails einhalten.

Ein häufiges Anwendungsfeld für Leitdetails sind Fassaden oder auch anspruchsvolle Bereiche des Trockenbaus – also vor allem Bereiche mit gestalterischem Anspruch.