Mit wie vielen Nachkommastellen dürfen Preisangaben versehen werden?
Zunächst einmal: Es gibt keine allgemein gültige oder sonstwie rechtlich verbindliche Vorschrift.
Allerdings sieht das Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (Ausgabe 2008) in den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen - Einheitliche Fassung (Januar 2008) Nr. 212/212 EG vor:
"Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben."