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Ortsbesichtigung vor Angebotdabgabe (VOB/A) zwingend?

Ist der Bieter verpflichtet, vor Angebotsabgabe bei VOB/A-Ausschreibung eine Ortsbesichtigung vorzunehmen?

Auftragnehmer bei öffentlichen Aufträgen (nach VOB/A) haben oftmals das Problem, dass die Auftraggeber insbesondere bei unterschiedlichen Auffassungen über die Randbedingungen der Leistungserbringung darauf hinweisen, dass der Auftragnehmer als Bieter vor der Angebotsabgabe die Örtlichkeit hätte besichtigen müssen, um die konkreten Verhältnisse vor Ort zu erkennen und etwaige Erschwernisse gleich kalkulatorisch zu berücksichtigen.

Das hat das OLG Hamm in einem Urteil (Az. 12 U 67/15 vom 14.10.2016) ganz am Rande deutlich richtiggestellt:

"Gemäß § 7 Abs. 1 VOB/A (2009) muss der Ausschreibungstext die Bieter in die Lage versetzen, ohne vorherige Ortsbesichtigung ein umfassendes Angebot abzugeben."