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Second Opinion bei Streitfragen im Baubetrieb

Was hat Second Opinion mit Streitfragen und Problemen im Baubetrieb zu tun?

Der Begriff "Second Opinion" (wörtlich: Zweite Meinung) ist vor allem in der Medizin üblich. Vor einem schwerwiegenden (irreversiblen) Eingriff holt der Patient die Meinung eines weiteren Arztes seines Vertrauens ein. Bei bestimmten Operationen sieht der Gesetzgeber sogar ein geregeltes Verfahren zur Einholung einer Zweitmeinung vor. Der Arzt, der die Operation empfiehlt, muss den Patienten auf die Möglichkeit hinweisen, eine zweite ärztliche Meinung einzuholen.

Bei Fragestellungen im Baubetrieb – insbesondere im Zusammenhang mit komplexen Bauablaufstörungen – ist es seit einiger Zeit nicht unüblich, eine Second Opinion einzuholen, bevor schwerwiegende rechtliche Schritte erwogen oder eingeleitet werden. Die Fragestellung zur Second Opinion kann sich z. B. darauf beziehen, inwieweit die eigene "mit Bordmitteln" erstellte Aufbereitung eines streitigen baubetrieblichen Sachverhalts verständlich / belastbar / ausreichend belegt ist. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf immer weiter gehende Anforderungen der OLG-Rechtsprechung.

Sehr häufig wird die Second Opinion im Baubetrieb auch auf Anregung von Juristen (Prozessbevollmächtigten) eingeholt, um im Rechtsstreit sich einer belastbaren Darstellung sicherer sein zu können. Allerdings: Auch die eingeholte Second Opinion kann keine Gewähr dafür bieten, dass die eigene derart untermauerte Position vom Gericht über alle Instanzen hinweg geteilt wird. Dort hat es schon öfter Überraschungen gegeben.

Eine Second Opinion wird durchaus auch dann noch eingeholt, wenn bereits ein baubetriebliches Gutachten vorliegt. Es liegt in der Natur der Sache, dass auch Gutachter unterschiedliche Auffassungen haben können – so wie auch Juristen.