Ist eine Rundung z. B. auf volle halbe Stunden zulässig?
Eine solche Abrechnung mit Rundung könnte ggf. zulässig sein, wenn sie denn individualvertraglich vereinbart worden wäre. Dies dürfte allerdings wohl nur selten der Fall sein. Eine derartige Regelung in AGB eines Auftragnehmers dürfte jedoch unzulässig sein, da sie den Auftragnehmer einseitig bevorzugt.
Einen solchen Fall hatte das LG Düsseldorf am 23.03.1988 (Az. 12 O 292/87) entschieden. Dort ging es allerdings um AGB eines Elektronotdienstes, der jede angefangene halbe Stunde nach oben auf eine halbe Stunde aufrunden wollte. Das wurde ihm untersagt. Wie genau dann aber tatsächlich zu rechnen ist blieb offen (war nicht Streitgegenstand). Bei anderen gerichtsanhängigen Fällen handelt es sich meist um Abrechnung im Zeittakt bei Anwälten, die jede angebrochene Viertelstunde abrechnen wollten (auch wenn es nur ein kurzes Telefongespräch war). Ebenfalls unzulässig. Es gibt ja auch keinen realistischen Grund, warum man nicht Bruchteile von Stunden abrechnen können sollte.
Allerdings, nach einem langen Leben in der ausführenden Bauwirtschaft und danach als öbuv SV mit Einblick in viele streitige Abrechnungsangelegenheiten ist festzuhalten: Stundenlohnaufzeichnungen und -abrechnungen, die kleinere Zeiteinheiten oder Bruchteile als 0,5 Stunden aufwiesen, sind noch nie aufgetaucht und waren nie ein Streitthema. Was sich allerdings jederzeit ändern kann ...