CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


: Startseite : CEM + Personen : Aktuelles : Profil + Leistungen : Sachverständige
: Downloads : FAQ Baubetrieb : Kontakt : Datenschutz
: Suchen : Intern

Startseite > FAQ Baubetrieb  >Bauablaufbezogene Darstellung

Baustellenbezogene (bauablaufbezogene) Untersuchung von gestörtem Bauablauf

Welche Anforderungen stellt der BGH an die Untersuchung und Darstellung von Behinderungen im Bauablauf?

Um Forderungen aus Behinderungen infolge von gestörtem Bauablauf gerichtlich durchsetzen zu können, müssen Auftragnehmer die Anforderungen der Rechtsprechung erfüllen. Welche sind das?

Der BGH sagt in seinem Urteil vom 24.02.2005 (Az. VII ZR 225/03) dazu:

"Die Darlegungserleichterung aus § 287 ZPO führt nicht dazu, daß der Auftragnehmer eine aus einer oder mehreren Behinderungen abgeleitete Bauzeitverlängerung nicht möglichst konkret darlegen muß. Vielmehr ist auch insoweit eine baustellenbezogene Darstellung der Ist- und Sollabläufe notwendig, die die Bauzeitverlängerung nachvollziehbar macht. Zu diesem Zweck kann sich der Auftragnehmer der Hilfe graphischer Darstellungen durch Balken- oder Netzpläne bedienen, die gegebenenfalls erläutert werden. Eine nachvollziehbare Darstellung einer Verlängerung der Gesamtbauzeit kann jedoch nicht deshalb als unschlüssig zurückgewiesen werden, weil einzelne Teil dieser Darstellung unklar oder fehlerhaft sind. Denn sie bleibt in aller Regel trotz der Unklarheit oder Fehlerhaftigkeit in einzelnen Teilen eine geeignete Grundlage, eine Bauzeitverlängerung gegebenenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen zu schätzen. [ ... ] Es ist zu berücksichtigen, daß jede einzelne Behinderung gesondert zu prüfen ist und einer eigenständigen Beurteilung unterliegt."

Soweit der BGH. Früher hatte er statt "baustellenbezogene Darstellung" auch noch den Begriff "bauablaufbezogene Darstellung" verwendet (Az. VII ZR 224/00):

"Vielmehr ist in der Regel eine konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Behinderungen unumgänglich. Diese muß auch diejenigen unstreitigen Umstände berücksichtigen, die gegen eine Behinderung sprechen, wie z.B. die Lieferung von Vorabzügen, nach denen tatsächlich zu den vorgesehenen Zeiten gearbeitet worden ist, oder die wahrgenommene Möglichkeit, einzelne Bauabschnitt vorzuziehen."

Dem Thema "bauablaufbezogene Untersuchung" von gestörtem Bauablauf widmete sich 2012 das Braunschweiger Baubetriebsseminar unter dem Titel "Die bauablaufbezogene Untersuchung als Maß aller Dinge".

Mit einigen besonderen Aspekten zur Analyse und Darstellung von gestörtem Bauablauf und bauablaufbezogener Darstellung befasst sich Dipl.-Ing. N. Poppmann (CEM Consultants) in ihrem Beitrag "Problemfelder einer konkreten bauablaufbezogenen Untersuchung".