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Kosten für Privatgutachten

Sind die Kosten für ein Privatgutachten (Parteigutachten) in einem Rechtsstreit erstattungsfähig?

Die Kosten für ein Privatgutachten können (müssen aber nicht immer) erstattungsfähig sein: "Der Auftrag an den Privatsachverständigen war im konkreten Fall auch notwendig zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung. Die Beurteilung dieser Frage hat sich daran auszurichten, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftig denkende Partei diese die Kosten auslösende Maßnahme ex ante als sachdienlich ansehen durfte. Dabei darf die Partei die zur vollen Wahrnehmung ihrer Belange erforderlichen Schritte ergreifen. Über diesen Blickpunkt kommt eine Erstattung der Kosten eines Privatgutachtens dann in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist." So der BGH in seinem Urteil vom 23.05.2006 Az. VI ZB 7/05 (siehe auch unter Downloads).