CEM Consultants GmbH, Beratung und Gutachten für Bauwirtschaft und Baubetrieb


: Startseite : CEM + Personen : Aktuelles : Profil + Leistungen : Sachverständige
: Downloads : FAQ Baubetrieb : Kontakt : Datenschutz
: Suchen : Intern

Startseite > FAQ Baubetrieb  > Unabwendbare Umstände

Unabwendbare Umstände

Was ist die rechtliche Definition für "unabwendbare Umstände"?

Nach höchstrichterlicher Auffassung liegen "unabwendbare Umstände" bei einem Ereignis dann vor, wenn es

"[...] nach menschlicher Einsicht und Erfahrung in dem Sinne unvorhersehbar ist, dass es oder seine Auswirkungen trotz wirtschaftlich erträglicher Mittel durch die äußerste nach der Sachlage zu erwartende Sorgfalt nicht verhütbar oder in seinen Wirkungen bis auf ein ertreägliches Maß unschädlich zu machen [ist]." (BGH Urt. vom 12.07.1973 -VII ZR 196/72)

Unabwendbare Umstände schließen somit höhere Gewalt mit ein. Im Gegensatz zur höheren Gewalt muss der unabwendbare Umstand auch nicht betriebsfremd sein, sondern kann sehr wohl auch aus der Sphäre des Unternehmers her rühren. Dies könnte z. B. bei Materialknappheit der Fall sein, wenn diese sich auch durch teureren Einkauf nicht vermeiden lässt.

Siehe auch in diesen FAQ unter Höhere Gewalt.